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1 |
Gültigkeit |
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Die
nachstehenden Bedingungen bilden die Grundlage für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Verträge, Angebote, Rechnungen und Leistungen unseres
Unternehmens. Bestellungen nehmen wir gerne entgegen und führen sie
ausschließlich zu diesen Bedingungen aus, auch wenn die
Bestellbedingungen des Käufers anders lauten und wir diesen nicht ausdrücklich
widersprechen.
Ganze oder teilweise Anerkennung allgemeiner Geschäftsbedingungen
des Käufers, mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Sehen
es unsere Bedingungen nicht anders vor, gelten hilfsweise die
"Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der
Elektroindustrie".
Die mit
uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge
(CISG) vom 1.1.1991 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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2 |
Angebote, Bestellannahme |
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2.1 |
Unsere
Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, soweit nicht in den
Angeboten selbst eine Bindefrist angegeben ist. Die zum Angebot gehörenden
Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Produktinformationen, technische
Daten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und sind betriebs-
und branchenübliche Annäherungswerte. Die technischen Angaben sind von
Einsatzbedingungen abhängig und nicht als Zusicherung von Eigenschaften
zu verstehen. Eigentums- und Urheberrechte behalten wir uns für alle von
uns erstellten Unterlagen vor. Es gelten ausschließlich die
Garantiebedingungen der Hersteller, Änderungen welche dem technischen
Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. |
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2.2 |
Die
Annahme einer Bestellung durch uns ist erst erfolgt, wenn dies von uns
schriftlich bestätigt wird. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass
dem Käufer eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch Annahme
der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. |
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2.3 |
Bei Druckfehlern oder Irrtümern in der Preisstellung behalten wir uns
das Recht zur Korrektur vor. In einem solchen Fall wird der Käufer
umgehend nach Erkennen des Fehlers über die entsprechenden Änderungen
informiert und ihm ein Rücktrittsrecht eingeräumt. |
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2.4 |
Die Verrechnung von Mustern erfolgt gemäß
Einzelstückpreisen; bei anschließender Auftragserteilung, die mindestens
der 20fachen Mustermenge entspricht, erfolgt eine entsprechende
Differenzgutschrift. |
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2.5 |
Der Mindestbestellwert beträgt 100,- Euro Warennettowert zzgl. der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für Lieferungen unter diesem
Nettowarenwert berechnen wir eine anteilige Kleinauftragskostenpauschale. |
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3 |
Lieferfristen, Umfang
der Lieferungen |
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3.1 |
Schriftlich
bestätigte Lieferfristen sind verbindlich. Bei höherer Gewalt, Betriebs-
und Transportstörungen, Verzögerungen durch unsere Zulieferer sowie
ähnlichen nicht von uns verschuldeten oder zu vertretenden
Lieferhindernissen werden die vereinbarten Lieferfristen angemessen
verlängert. |
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3.2 |
Wenn
wir in Lieferverzug geraten und der Käufer uns eine angemessene Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung setzt, so ist er nach Ablauf der Frist berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen. Der Schadensersatzanspruch des Käufers ist für jede
vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 % bis maximal 5 % des Wertes der
nicht gelieferten Ware begrenzt. |
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3.3 |
Teillieferungen
sind nur dann unzulässig, wenn berechtigte Interessen des Käufers
entgegenstehen. |
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3.4 |
Sollte
ein Produkt nicht verfügbar sein, behalten wir es uns vor, eine in
Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. |
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4 |
Preise,
Zahlungsbedingungen |
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4.1 |
Unsere Preise werden in
EURO angegeben, verstehen sich ab München, ohne Entsorgungs-, Versand-
und Verpackungskosten. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht
enthalten und wird zu dem am Tag der Lieferung gültigen
Mehrwertsteuersatz berechnet. |
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4.2 |
Unsere Rechnungen sind
soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sofort unter Ausschluss der
Aufrechnung und Zurückbehaltung, soweit es nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht, ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungen nach Fälligkeit sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Skonto gewähren wir
nach gesonderter Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn
zum Zeitpunkt der Zahlung ein fälliger Saldo aus anderen Lieferungen
besteht. |
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4.3 |
Zahlungen werden jeweils
auf die älteste Schuld angerechnet. |
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4.4 |
Wechsel werden von uns nur
bei besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Wechsel und Schecks nehmen
wir nur erfüllungshalber an, die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt und
unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen. |
| 4.5 |
Forderungen
werden vorzeitig sofort fällig, wenn der Käufer mit anderen
Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder wenn sonstige vom Käufer
verschuldete Umstände eintreten, die unsere Forderungen als gefährdet
erscheinen lassen. |
| 4.6 |
Ein
fälliger Saldo, welcher nach 30 Tagen ab Fälligkeitstermin nicht
ausgeglichen wird, befreit uns mit sofortiger Wirkung von einem durch uns
bestätigten Liefertermin, und wir dürfen Zwischenverkäufe durchführen.
Nach Zahlungseingang wird die Verfügbarkeit der bestellten Ware geprüft
und eine geänderte schriftliche Auftragsbestätigung erstellt. Die
Geltendmachung von Fälligkeitszinsen gemäss §§ 353, 352 HGB bleibt
unberührt. |
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5 |
Versand |
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5.1 |
Versand
erfolgt, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, ab
Werk. |
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5.2 |
Wir
liefern in serienmäßiger Verpackung, welche der Käufer auf eigene
Kosten zu entsorgen hat. Der Versand einschließlich etwaiger
Rücksendungen erfolgt auf Gefahr des Käufers. |
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5.3 |
Expresssendungen
werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen. Die
Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. |
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6 |
Eigentumsvorbehalt |
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6.1 |
Die
Gegenstände unserer Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche
unser Eigentum (Vorbehaltsware). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20
v.H. übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden
Teil der Sicherungsrechte freigeben. |
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6.2 |
Durch
Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum
gem. §950BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung erfolgt für uns als
Hersteller, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird die
Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen verarbeitet oder
verbunden, so erwerben wir an den Erzeugnissen Allein- bzw. Miteigentum im
Verhältnis des Einkaufswertes der Ware zum Wert des Gesamterzeugnisses.
Das neue Erzeugnis wird nur insoweit für uns verwahrt und der Käufer
tritt uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der
Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der
Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer ist auf unser Verlangen
verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen
Kunden erforderlichen Unterlagen oder Informationen auszuhändigen bzw. zu
erteilen. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt
und die Weiterveräußerung an Wiederverkäufer im gewöhnlichen
Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Käufer (=
Wiederverkäufer) von seinem Kunden Barzahlung erhält oder den Vorbehalt
macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser
seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. |
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6.3 |
Veräußert
der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine
künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit
allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen -
sicherungshalber ab, ohne dass es späterer besonderer Erklärungen
bedarf. |
| 6.4 |
Bis auf
Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus
der Weiterveräußerung berechtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen, die
Sicherungsabtretung offen zu legen und die abgetretenen Forderungen zu
verwerten. |
| 6.5 |
Bei
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und die
erforderlichen Schriftstücke abschriftlich zu übergeben. |
| 6.6 |
Bei
schuldhaftem Verstoß des Käufers gegen wesentliche Vertragspflichten
sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zu
deren Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung
der Eigentumsvorbehaltsrechte durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag,
es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach
vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu
verwerten und aus dem Erlös unsere offenen Forderungen und angemessene
Verwertungskosten zu befriedigen. |
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7 |
Gewährleistung |
| 7.1 |
Bei Mängeln der
gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenlose
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Dem Käufer bleibt das Recht, bei
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Fehlerhaftigkeit der Ersatzlieferung
nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung zu verlangen, ausdrücklich
vorbehalten. |
| 7.2 |
Offene
und verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von
drei Werktagen nach Zugang der Ware (offene Mängel) bzw. nach Entdeckung
(verdeckte Mängel) schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in
unverändertem Zustand bis zur Besichtigung aufzubewahren bzw. nach
vorheriger Absprache mit uns sorgfältig verpackt und kostenfrei zur
Überprüfung an uns zu übersenden. |
| 7.3 |
Weitergehende
Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen,
insbesondere Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nicht
verlangen. |
| 7.4 |
Um eine
Reklamation rasch bearbeiten zu können, hat diese mit exakter
Fehlerbeschreibung zu erfolgen. Sobald bei einer Reklamationsware
erhebliche Gebrauchsspuren erkennbar sind, wird Umtausch, Wandlung oder
Minderung ausgeschlossen. |
| 7.5 |
Von der
Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden
infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von
Betriebsanweisungen. |
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8 |
Haftung |
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Schadensersatzansprüche
des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder nach Produkthaftungsgesetz zwingend
gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist
damit nicht verbunden. Schadenersatzansprüche, egal aus welchen Gründen,
beschränken sich auf den Betrag, den unser Haftpflichtversicherer zu
leisten hat. |
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9 |
Datenverarbeitung |
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Wir sind berechtigt, die
bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser,
erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst
oder von Dritten stammen, für eigene Zwecke nach Maßgabe des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Schadensersatzansprüche
aufgrund des Umgangs mit solchen Daten sind ausgeschlossen. |
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10 |
Entsorgung |
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Wir verweisen auf die Batterieverordnung der Bundesregierung,
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 2.
April 1998 und die entsprechenden Novellen.. |
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11 |
Erfüllungsort und Gerichtsstand |
| 11.1 |
Gegenüber
Kaufleuten ist der Erfüllungsort für Lieferungen der Ort des
ausliefernden Lagers oder Werkes; für alle übrigen Rechte und Pflichten
ist dies München. |
| 11.2 |
Gerichtsstand
gegenüber Kaufleuten ist München. |
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| 12 |
Salvatorische Klausel |
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Sofern eine Bestimmung
dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig oder unwirksam
sein sollte, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen werden - soweit
rechtlich möglich - durch solche Regelungen ersetzt, die dem angestrebten
wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. |
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Stand 01.08.2003 -
www.battiv.de |